Das Hessische Waldgesetz setzt im §15, Abs. 3 beim Betretungsrecht auf die gegenseitige Rücksichtnahme. In der Vereinbarung Wald und Sport wird erklärt, wie es am Runden Tisch dazu kam .
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(HMUELV) und die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ treffen folgende
„Vereinbarung Wald und Sport“:
01.01.2019: Aktuell besteht die Gefahr, dass die Definition "befestigte und naturfeste" Wege verschärft wird. So fordert der BUND, Landesverband Hessen, in der Allianz von zehn weiteren Wald- und Naturschutzverbänden in einer Pressemitteilung mehr "Rechtssicherheit und eine fachlich abgeleitete Wegeplanung". Im PDF werden Fehlentwicklungen aufgeführt und Forderungen an die Hessische Regierung gestellt.